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Verspätungen

 

Wer rechtzeitig für einen Linien- Billig - oder Charterflug eingecheckt hat, der von einem Flughafen der EU startet oder dessen Ziel sich innerhalb der EU befindet, aber von einem Flughafen außerhalb der EU startet und von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt wird, hat Anspruch während der Wartezeit auf:

Mahlzeiten und Getränke, notfalls auch auf Hotelunterkunft (inkl. Transfer) sowie
Möglichkeiten zur Telekommunikation, wenn die befördernde Fluggesellschaft folgende Verspätungen erwartet:

Flug Erwartete Verspätung:
Von 1500 km oder weniger 2 Stunden oder mehr.
Von längeren Flügen innerhalb der EU.
und anderen Flügen zwischen 1500 und 3500 km 3 Stunden oder mehr.
Von mehr als 3500 km außerhalb der EU 4 Stunden oder mehr.

Bei Verspätungen von 5 Stunden und mehr muss die Fluggesellschaft den Passagieren auch eine Erstattung des Ticketpreises und gegebenenfalls einen kostenlosen Rückflug zum Abflugort anbieten. Unabhängig davon kann man von der Fluggesellschaft Schadenersatz verlangen, wenn sie die Verspätung verschuldet hat.

Werden Ihnen diese Rechte vorenthalten,wenden Sie sich unverzüglichmit einer Beschwerde an die Fluggesellschaft und an das Luftfahrtbundesamt

 
 
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