|
Wer rechtzeitig für
einen Linien- Billig - oder Charterflug eingecheckt hat, der
von einem Flughafen der EU startet oder dessen Ziel sich
innerhalb der EU befindet, aber von einem Flughafen
außerhalb der EU startet und von einer EU-Fluggesellschaft
durchgeführt wird, hat Anspruch während der Wartezeit auf:
Mahlzeiten und Getränke, notfalls auch auf Hotelunterkunft
(inkl. Transfer) sowie
Möglichkeiten zur Telekommunikation, wenn die befördernde
Fluggesellschaft folgende Verspätungen erwartet:
Flug Erwartete Verspätung:
Von 1500 km oder weniger 2 Stunden oder mehr.
Von längeren Flügen innerhalb der EU.
und anderen Flügen zwischen 1500 und 3500 km 3 Stunden oder
mehr.
Von mehr als 3500 km außerhalb der EU 4 Stunden oder mehr.
Bei Verspätungen von 5 Stunden und mehr muss die
Fluggesellschaft den Passagieren auch eine Erstattung des
Ticketpreises und gegebenenfalls einen kostenlosen Rückflug
zum Abflugort anbieten. Unabhängig davon kann man von der
Fluggesellschaft Schadenersatz verlangen, wenn sie die
Verspätung verschuldet hat.
Werden Ihnen diese Rechte vorenthalten,wenden Sie sich
unverzüglichmit einer Beschwerde an die Fluggesellschaft und
an das Luftfahrtbundesamt |