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Überbuchung

 

In Europa werden jährlich mehr als 250.000 Fluggäste trotz gültigem und bestätigtem Ticket nicht befördert. Bei vielen Fluggesellschaften ist es gängige Praxis, mehr Sitze zu verkaufen als die Maschine hat: Damit minimiert die Fluggesellschaft das Risiko, auf nicht genutzten Plätzen sitzen zu bleiben, weil Passagiere zwar ein Ticket gekauft haben, aber den Flug nicht antreten. Kommen dann aber tatsächlich alle, die gebucht haben, reichen die Plätze nicht aus...

Nach der neuen EU-Verordnung haben alle Passagiere Anspruch auf folgende Leistungen, wenn sie im Besitz eines gültigen und rückbestätigten Tickets sind und wegen Überbuchung nicht mitfliegen können:

1. Erstattung des Ticketpreises oder anderweitige Beförderung zum Zielort. Die Entscheidung hierüber kann der Passagier selst treffen, nicht die Fluglinie.

2. Mahlzeiten, Getränke, notfalls Hotelunterkunft (inkl. Transfer) sowie Möglichkeiten zur Telekommunikation (z.B. Telefon, Fax, Internet).

3. Entschädigung. Wie hoch die Summe ist, hängt von der Flugroute und der Entfernung des Zielortes ab.

Flug-Entschädigung bei Überbuchung:
Bis 1.500 km 250 Euro
Längere Flüge innerhalb der EU
und andere Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km 400 Euro
Von mehr als 3.500 km außerhalb der EU 600 Euro

Hinweis: Wenn sich die Reise je nach Entfernung nicht um mehr als 2, 3 oder 4 Stunden verzögert, kann die Entschädigung allerdings nur die Hälfte betragen.

Die Fluggastrechte gelten auf Linien- Billig- und Charterflügen im Inlands- und im internationalen Luftverkehr. Sie gelten aber nur bei Flügen, die von einem Flughafen in der EU starten oder von einem Flughafen außerhalb der EU starten, ein Ziel innerhalb der EU haben und von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt werden.

 
 
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