|
Zuallererst sollten
Sie sich unverzüglich mit der
Fluggesellschaft in Verbindung setzen. Fordern Sie diese
freundlich und mit Nachdruck auf, sich der Sache anzunehmen.
Reagiert diese nicht auf Ihr Anliegen, kündigen Sie zunächst
rechtliche Schritte an. Ist dies ebenfalls erfolglos, leiten
Sie zusammen mit einem Anwalt rechtliche Schritte gegen die
Fluggesellschaft bzw. Reiseveranstalter ein. Anschließend
gibt es noch die Möglichkeit sich mit einer Beschwerde an
das
Luftfahrtbundesamt zu wenden. Das Luftfahrtbundesamt
bietet zum ausfüllen zahlreiche und hilfreiche
Formulare für
solche Fälle an. Die
Verbraucherzentralen nehmen sich ebenfalls diesem Thema
an. Tipp:
Die besten Chancen zu Ihrem Recht zu kommen haben Sie, wenn
Sie den
Reisemangel lückenlos dokumentieren. Dieses kann mittels
Fotoapparat und mit schriftlichen Notizen mit genauem Datum,
Uhrzeit, Gesprächsnotizen und Namen von Mitarbeitern
geschehen. |