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Fluggastrechte

 

Zuallererst sollten Sie sich unverzüglich mit der Fluggesellschaft in Verbindung setzen. Fordern Sie diese freundlich und mit Nachdruck auf, sich der Sache anzunehmen. Reagiert diese nicht auf Ihr Anliegen, kündigen Sie zunächst rechtliche Schritte an. Ist dies ebenfalls erfolglos, leiten Sie zusammen mit einem Anwalt rechtliche Schritte gegen die Fluggesellschaft bzw. Reiseveranstalter ein. Anschließend gibt es noch die Möglichkeit sich mit einer Beschwerde an das Luftfahrtbundesamt zu wenden. Das Luftfahrtbundesamt bietet zum ausfüllen zahlreiche und hilfreiche Formulare für solche Fälle an. Die Verbraucherzentralen nehmen sich ebenfalls diesem Thema an.

Tipp: Die besten Chancen zu Ihrem Recht zu kommen haben Sie, wenn Sie den Reisemangel lückenlos dokumentieren. Dieses kann mittels Fotoapparat und mit schriftlichen Notizen mit genauem Datum, Uhrzeit, Gesprächsnotizen und Namen von Mitarbeitern geschehen.

 
 
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