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Verlust oder Beschädigung von Gepäck

 

Bei Schäden durch Verlust, Beschädigung oder Verspätung von Reisegepäck kann der Fluggast von der Fluggesellschaft bis zu rund 1200 Euro je Fluggast verlangen. Diese Schäden sind innerhalb von 7 Tagen bei verlorenem oder beschädigtem Gepäck und innerhalb von 21 Tagen bei verspätetem Gepäck nach dessen Eintreffen schriftlich bei der Fluggesellschaft anzumelden.

Die Fluggesellschaft kann sich der Haftung nur dann entziehen, wenn sie nachweisen kann, dass sie alle Maßnahmen getroffen hat, um den Schaden zu vermeiden. In der Realität wird häufig auf diese Beweisführung verzichtet und der Fluggast wird durch die Fluggesellschaft entschädigt.

 
 
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