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Bei Schäden durch
Verlust, Beschädigung oder Verspätung von Reisegepäck kann
der Fluggast von der Fluggesellschaft bis zu rund 1200 Euro
je Fluggast verlangen. Diese Schäden sind innerhalb von 7
Tagen bei verlorenem oder beschädigtem Gepäck und innerhalb
von 21 Tagen bei verspätetem Gepäck nach dessen Eintreffen
schriftlich bei der Fluggesellschaft anzumelden.
Die Fluggesellschaft kann sich der Haftung nur dann
entziehen, wenn sie nachweisen kann, dass sie alle Maßnahmen
getroffen hat, um den Schaden zu vermeiden. In der Realität
wird häufig auf diese Beweisführung verzichtet und der
Fluggast wird durch die Fluggesellschaft entschädigt. |