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Fluggastrechte in der EU

 

Die Fluggastrechte dienen der Stärkung der Rechte von Flugpassagieren gegenüber Fluggesellschaften aus der EU bzw. von Fluggesellschaften die von EU-Gebiet aus fliegen. Die Regelung (EU-Verordnung Nr. 261/2004) wurde am 11. Februar 2004 vom EU-Parlament und EU-Rat verabschiedet und seit dem 17. Februar 2005 rechtswirksam. Diese Rechte wurden in einem Urteil (Aktenzeichen C-344/04) höchstrichterlich durch den Europäischen Gerichtshof am 10. Januar 2006 bestätigt. Geklagt hatten die International Air Transport Association (IATA) und die Vereinigung europäischer Billig-Fluggesellschaften ELFAA.

folgende Rechte sind darin geregelt:
Nichtbeförderung bei Überbuchung
Annullierung von Flügen
Verspätungen
Beschädigung oder Verlust von Gepäck

 
 
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