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Die
Fluggastrechte dienen der Stärkung der Rechte von
Flugpassagieren gegenüber Fluggesellschaften aus der EU bzw.
von Fluggesellschaften die von EU-Gebiet aus fliegen. Die
Regelung (EU-Verordnung Nr. 261/2004) wurde am 11. Februar
2004 vom EU-Parlament und EU-Rat verabschiedet und seit dem
17. Februar 2005 rechtswirksam. Diese Rechte wurden in einem
Urteil (Aktenzeichen C-344/04) höchstrichterlich durch den
Europäischen Gerichtshof am 10. Januar 2006 bestätigt.
Geklagt hatten die
International Air Transport Association (IATA) und die
Vereinigung europäischer Billig-Fluggesellschaften ELFAA.
folgende Rechte sind darin geregelt:
Nichtbeförderung bei Überbuchung
Annullierung von Flügen
Verspätungen
Beschädigung
oder Verlust von Gepäck |